Verband der Geschäftsmieter
Rohbaumiete:
Unterhaltspflicht des Mieters
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Rohbaumiete:
Unterhaltspflicht des Mieters
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten. Davon abweichende Vereinbarungen sind in Mietverträgen für Geschäftsräume nur gültig, wenn sie nicht zum Nachteil des Mieters sind.
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Downloads
- Merkblatt «Mietzinsherabsetzung infolge behördlich angeordneter Betriebsschliessung» [PDF]
- Anleitung «Wenn der Vermieter den Mietzins nicht senken will» [PDF]
- Merkblatt «Gang vor Schlichtungsbehörde» [PDF]
- Merkblatt «Umgang mit angedrohten Zahlungsverzugskündigungen» [PDF]
- Merkblatt «Umgang mit Betreibungen» [PDF]