Verband der Geschäftsmieter
Taschenspielertrick mit fiktiver Rohbaumiete
Gewiefte Vermieter erfinden neue Tricks zur Renditesteigerung. Sie führen eine fiktive Rohbaumiete ein, um Kosten für Erneuerungen und Unterhalt dem Mieter aufzubürden.
Rohbaumiete
Bei der Rohbaumiete überlässt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in nicht ausgebautem Zustand. Das Mietobjekt weist bei der Rohbaumiete typischerweise nur die unverputzten Wände, Betonböden und -decken sowie Infrastrukturanschlüsse auf. Dem Mieter wird der Um- und Ausbau der Räume übertragen. Zudem wird dem Mieter die Pflicht zur Instandhaltung und zum Unterhalt des Ausbaus überbunden.
Ausgleichspflicht des Vermieters
Übernimmt der Mieter diese Aufgaben (die laut Gesetz der Vermieter zu tragen hat), so muss der Mieter entschädigt werden. Dies kann etwa mit einem reduziertem Mietzins oder einem Beitrag des Vermieters an die Ausbaukosten geschehen. Ohne einen solchen Ausgleich ist die Rohbaumiete unzulässig. Der Mieter kann in einem solchen Fall zu viel bezahlte Miete und Unterhaltskosten zurückfordern.
Vortäuschung von Rohbau
Ein neuer Trend ist der Wechsel vom normalen Mietvertrag auf Rohbaumiete. Ein bisher ausgebautes Mietobjekt wird plötzlich als "im Rohbauzustand" bezeichnet. Dieser Trick wird sowohl bei einem Neuabschluss als auch bei Verlängerung von Mietverträgen versucht. Was sich auf den ersten Blick wie eine Formalität präsentiert, löst in Tat und Wahrheit Mehrkosten zulasten des Mieters aus.
Blättert die Farbe ab, oder gibt die Klimaanlage den Geist auf, so ist die Instandstellung bei der Rohbaumiete nicht wie üblich vom Vermieter zu zahlen, sondern vom Mieter.
Die Umstellung auf Rohbau hat also zur Folge, dass Unterhalt und Reparaturen an den Einrichtungen vom Mieter zu tragen sind, statt wie vom Gesetz vorgesehen vom Vermieter. Diese Kosten können erheblich sein. Als Faustregel für die jährlichen Unterhaltskosten gelten 10-20% der Jahresnettomiete. Werden diese Auslagen dem Mieter überwälzt, so ist das eine versteckte Mietzinserhöhung. Da kein Ausgleich gewährt wird, liegt eine Gesetzesverletzung vor.
Tipps
- Wechsel auf fiktive Rohbaumiete bei Abschluss eines Mietvertrages und bei Vertragsverlängerung ablehnen.
- Ein schon akzeptierter Wechsel auf fiktive Rohbaumiete kann nachträglich angefochten werden, weil nichtig (Verstoss gegen OR 256).
- Echte Rohbaumieten nur in Betracht ziehen, wenn die damit für den Geschäftsmieter verbundenen zusätzlichen Risiken (Zusatzinvestitionen, Unterhalt) adäquat kompensiert werden.
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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker