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Einige Verwaltungen lassen sich mit der Nebenkostenabrechnung Zeit. Sie liefern diese manchmal Jahre verspätet ab. Dadurch wird die Überprüfung der Abrechnung erschwert. Wer vermag nach Jahr und Tag komplexe Abrechnungen zu kontrollieren? Zudem flattern plötzlich hohe Nachzahlungsforderungen ins Haus. Was soll der Geschäftsmieter bei ausbleibender Nebenkostenabrechnung tun?

Jährliche Abrechnungspflicht

Erhebt der Vermieter Akonto-Beiträge für die Nebenkosten (was die Regel ist), so muss er laut Mietrecht mindestens einmal jährlich eine Abrechnung erstellen. Diese Pflicht ist zwingend - wenn der Eigentümer oder die Verwaltung der Liegenschaft wechselt, so rechtfertigt dies keine verspätete Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Einzige Ausnahme vom Erfordernis der jährlichen Abrechnung bildet die Pauschalzahlung der Nebenkosten.

Wer sich nicht wehrt macht was verkehrt

Kommt der Vermieter der Verpflichtung zur Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung trotz Mahnung nicht nach, kann der Mieter alternativ oder kumulativ:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Die Folgen der fehlenden Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter zu tragen. Er riskiert die Verjährung seiner Forderung fünf Jahre ab Fälligkeit.

Die Passivität des Vermieters kann sich für den Mieter sogar auszahlen. Denn der Vermieter kann den Saldo aus einer Nebenkostenabrechnung nach fünf Jahren nicht mehr beim Mieter einfordern. Innert dieser Frist kann der Vermieter aber die Nachzahlung fordern, weshalb unter Umständen Rückstellungen angezeigt sind.


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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