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Um sich gegen Missbräuche des Eigentümers zu wehren, bleibt dem Mieter oft nur der Gang ans Mietgericht, wenn es vor Schlichtungsbehörde keinen Vergleich gibt. Mit der 2011 eingeführten eidgenössischen Zivilprozessordnung ist der Rechtsschutz der Mieter verschlechtert worden. Der Weg zum Mietgericht wird seither in der ganzen Schweiz durch hohe Kostenvorschüsse massiv erschwert.

Kostenvorschüsse der Gerichte als Prozesshindernis

Ein Mieter, der sich gegen einen geschäftsschädigenden Umbau wehren wollte, musste kürzlich 9‘000 Franken Vorschuss leisten. Hinzu kommen die eigenen Anwaltskosten und bei Verlieren des Prozesses die Anwaltskosten des Gegners. Auch bei Kündigung und Erstreckung übersteigt allein der Kostenvorschuss für die Gerichtsgebühren mehrere Monatsmieten.

Solche Beträge sprengen das Budget mancher Geschäftsmieter. Weil der Rechtsweg zum Mietgericht mit derart hohen Kosten verbunden ist, können Vermieter ihre Forderungen vor Schlichtungsbehörde immer besser durchsetzen. Die Mieter werden mit dem Hinweis auf die hohen Gerichtsgebühren dazu gedrängt, unvorteilhafte Vergleiche zu akzeptieren. Die Initiative des Mieterverbandes Zürich, das Mietgericht dürfte keine Gerichtsgebühren mehr erheben, scheiterte im Jahre 2012.

Hilfe durch Rechtsschutzversicherung

KMU sollen eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung erwägen. Doch ist Vorsicht geboten, denn der Deckungsumfang ist oft eingeschränkt. Holen Sie mehrere Offerten ein. Der Vergleich zeigt: Eine hohe Deckungssumme oder der Preis sind längst nicht die wichtigsten Kriterien. Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Hier die häufigsten Mängel:

Tipps:


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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