Verband der Geschäftsmieter
Steuertipps für Geschäftsmieter im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich führt ab 1999 die Gegenwartsbesteuerung ein. Durch den Wechsel von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbesteuerung berechnet sich die kantonale Einkom menssteuer 1998 aufgrund des Einkommens 1997. Die Einkommenssteuer 1999 bemisst sich aufgrund des Einkommens 1999. Das Einkommen 1998 fällt damit in eine Bemessungs lücke und wird nicht besteuert.
Einzelne Massnahmen zur Steueroptimierung waren schon letztes Jahr zu ergreifen. Doch auch im laufenden Jahr können Sie als Unternehmer und Geschäftsmieter mit den richtigen Vorkehrungen Steuern sparen:
Allgemeines |
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Geschäftseinkünfte | 1998 möglichst hoch (leicht gesagt), 1999 tiefer |
Geschäftsaufwendungen | 1998 niedrig halten, auf 1999 verschieben |
Abschreibungen | Auf Anschaffungen 1998 keine Sofortabschreibung, sondern nur handelsrechtlich zwingende Abschreibung vornehmen (bisherige Abschreibungspraxis ist zu wahren) |
Geschäftsmiete |
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Mietzins | 1998 Mietzinserhöhungen vermeiden und auf 1999 verschieben (mit dem Vermieter verhandeln) |
Neuer Mietvertrag | Staffelmiete mit möglichst tiefer Miete 1998, oder mietfreie Monate 1998 |
Einkünfte aus Untermiete | 1998 Untermiete senken, 1999 erhöhen |
Investitionen bei laufendem Mietvertrag (z.B. Innenausbau Mietobjekt) |
1998 möglichst vermeiden, auf 1999 verschieben |
Investitionen bei neuem Mietvertrag 1998 | Kosten auf Mietzins umlegen |
Ablauf Mietvertrag | Instandstellungen 1999 tätigen |
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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker