Verband der Geschäftsmieter
Neue Hypo-Zinserhöhung
Eine massive Hypothekarzinsrunde steht vor der Tür. Die Zürcher Kanto nalbank kündigte an, den Leitzinssatz um ein halbes Prozent von 4% auf 4,5% zu erhöhen.
6 Prozent Erhöhung
Der angekündigte Hypozinssatz von 4½ Prozent per 1. August 2000 berechtigt den Eigentümer zur Mietzinserhöhung um 6 Prozent. Die Erhöhung fällt noch höher aus, wenn der Vermieter Teue rung, Kostensteigerungen und Vorbehal te addiert.
Erhöhungstermine
Eine Mietzinserhöhung ist erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam. Das ist bei Geschäftsliegen schaften in vielen Kantonen der 31. März und der 30. September, wobei eine Frist von sechs Monaten einzuhalten ist.
Mietverträge mit fester Laufzeit
Hat Ihr Mietvertrag eine feste Laufzeit, darf der Eigentümer bis zum Vertrags ende keine Mietzinserhöhung wegen Hypozinserhöhung verlangen. Ausnah men sind möglich bei einer vorzeitigen Kündigungsoption des Mieters und bei indexierten Mietverträgen mit Beginn vor 1. Juli 1990.
Letzte Chance für Zinssenkungen
War Ihr Mietzins zu hoch, weil der Ver mieter frühere Herabsetzungen nicht weitergab, müssen Sie eine Mieterhö hung jetzt unbedingt anfechten. Sonst verfallen Ihre Ansprüche endgültig und Sie sind später selbst mit Verrechnungs forderungen ausgeschlossen.
Das Vorgehen
- Prüfen Sie, ob in der Vergangenheit alle bisherigen Hypothekarzinssenkun gen an Sie weitergegeben wurden.
- Falls nein, fechten Sie die Erhöhung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der zuständigen Schlichtungsbehörde an.
- Im Zweifel jede Erhöhung anfechten. Wenige Eigentümer gaben alle Sen kungen weiter. Daher besteht die Ver mutung des überhöhten Ertrages, was gegen eine Mieterhöhung spricht.
- Verhandeln Sie zur Zeit über einen neuen Mietvertrag, wählen Sie eine feste Laufzeit von fünf Jahren mit vor zeitigem Kündigungsrecht des Ge schäftsmieters nach zwei oder drei Jahren. Damit fahren Sie im momen tanen Zinsumfeld am besten.
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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker