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Übertragung Geschäftsmietvertrag und Schlüsselgeld

Ladengeschäfte, Restaurants, Arztpraxen, Handwerksbetriebe, es mehren sich die Verkäufe an Externe mangels Nachfolger. Zur Diskussion steht dann auch der laufende Mietvertrag. Der Vermieter kann sich der Übertragung eines Geschäftsmietvertrages nur aus wichtigen Gründen widersetzen. Dazu gehören u.a. ein reines Schlüsselgeld ohne Bezug zu den Geschäftsaktiven und dem Goodwill. Ein Übernahmepreis, der die materiellen und immateriellen Werte abdeckt, ist dagegen zulässig gemäss einem neuen Bundesgerichtsurteil.

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