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Kündigungsschutz bei Sanierungskündigung

Grundsätzlich ist es zulässig, einen unbefristeten Mietvertrag aufgrund einer Totalsanierung der Liegenschaft zu kündigen. Oft sind nicht nur Wohnungs- sondern auch Geschäftsmieter von diesen Leerkündigungen betroffen. Auf den ersten Blick bietet der Mieterschutz nur die Möglichkeit der Erstreckung. Doch unter Umständen kann die Kündigung sogar aufgehoben werden.

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