> zurück

Das geplante Covid-19-Geschäftsmietegesetz steht auf der Kippe. Die Immobilienverbände kämpfen dagegen. Die entscheidende Abstimmung im Parlament steht bevor.

Das Covid-19-Geschäftsmietegesetz (Entwurf)

Das Geschäftsmietegesetz sieht für im Lockdown geschlossene Betriebe 60 % Mieterlass des Vermieters vor. 40 % zahlt der Mieter, plus die Nebenkosten. Das Gesetz gilt nur für Nettomieten bis CHF 20’000/Monat. Bei Mieten zwischen CHF 15’000-20'000 können die Parteien das Gesetz für nichtanwendbar erklären. Die Dauer ist auf den Lockdown im Frühjahr 2020 beschränkt. Mieter und Vermieter können auch eine andere Aufteilung vereinbaren und bereits geschlossene Vereinbarungen bleiben gültig.

Bei Gesetzesannahme dürfen vom Gesetz betroffene Geschäftsmieter 60% der während des Lockdown bezahlten Nettomiete mit laufenden Mieten verrechnen. Wurde kein Mietzins bezahlt, sind 40% Nettomiete plus Nebenkosten für die Zeit während des Lockdown geschuldet.

Fahrplan des Covid-19-Geschäftsmietegesetzes

Die Abstimmung im Nationalrat findet am 29. Oktober 2020, im Ständerat in der Wintersession Beginn 30.November 2020 statt.

Was passiert bei Ablehnung des Covid-19-Geschäftsmietegesetz?

Scheitert der Gesetzesentwurf im Parlament oder durch ein Referendum, so müssen Geschäftsmieter vor Gericht, wenn sie keine volle Miete bei leerem Geschäft zahlen wollen und keine Einigung mit dem Vermieter gefunden wird. Die Chancen für eine Mietsenkung durch die Gerichte beurteilen wir grundsätzlich als gut:

Allerdings gibt es auch zahlreiche Juristen, die einen Herabsetzungsanspruch des Mieters verneinen. Wie die Gerichte ohne das neue Gesetz im Einzelfall entscheiden würden, ist offen. In jedem Fall kostet ein solcher Prozess viel Geld, Zeit und Nerven, ausser Sie haben eine Rechtsschutzversicherung.

Für die meisten Mieter aber auch für viele Vermieter stellt die Lösung mit dem Covid-19-Geschäftsmietegesetz eine klare und praktikable Lösung dar.

Wenn nicht jetzt wann dann 

Mit dem Geschäftsmietegesetz kann also der Streit um die Miete während des Lockdowns vermieden werden. Trotzdem laufen die Vermieterorganisationen Sturm gegen das Gesetzesprojekt, unterstützt von den Mitte-Rechtspartien. Es wird sehr knapp werden in National- und Ständerat. Jede Stimme im Parlament zählt.

Schreiben Sie den Parlamentariern Ihres Kantons. Schildern Sie Ihre Situation und erklären Sie, weshalb Sie als Selbstständiger das Geschäftsmietegesetz brauchen. Die Mailadressen der National- und Ständeräte finden Sie auf https://www.parlament.ch/Poly/Adressen_RM/raete.pdf.


Noch Fragen? Profitieren Sie von unserem Beratungsservice – für Mitglieder kostenlos! E-Mail: Info@Geschaeftsmieter.org, www.geschaeftsmieter.org
 

> zurück