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Betrieblicher Wandel geschieht immer rascher. Filialen werden geschlossen, Abtei lungen zusammengelegt, und schon steht teure Mietfläche leer. Nachmieter sind rar gesät, und so liegt Untervermietung im Trend. Dabei ist folgendes zu beachten:

* Tipp für Untervermieter: Die generelle Erlaubnis zur Untervermietung schon bei Vertragsschluss erspart die spätere Einholung der Zustimmung.

* Tipp für Untervermieter: Listen Sie die Eigenleistungen im Untermietvertrag auf – das erleichtert die Rechtfertigung eines Untermietgewinnes.

* Tipp für Untervermieter: Überprüfen Sie vor Vertragsschluss im Hauptmietvertrag den frühesten Kündigungstermin.

* Tipp für Untervermieter: Immer amtliches Formular für (Unter-)Mietzinsveränderung und Kündigung gegenüber dem Untermieter verwenden.

* Tipp für Untermieter: Verlangen Sie bei Abschluss des Untermietvertrages die Abtre tung der Mängelrechte vom Mieter.

* Tipp für Untermieter: Teilen Sie dem Eigentümer bei Einzug Ihre mitgebrachten Sachen (Mobiliar / Waren) mit. Damit beseitigen Sie sein Retentionsrecht.

 

Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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