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„Die Eröffnung meines neuen Geschäftes hätte eigentlich am 3. Januar sein sollen. Der Innenausbau ist aber immer noch nicht fertig. Mein Vermieter vertröstet mich ständig: ‚...in einer Woche, ganz bestimmt.‘ Muss ich mir das bieten lassen?“

Wer ein neues Geschäft eröffnen oder nach einer Renovation des Eigentümers wieder einziehen will, der muss die Angestellten vom ersten Tag an beschäftigen, die Kunden bedienen und Einnahmen erzielen, um seine Kosten zu decken. Wenn dann aber das Parkett noch nicht verlegt ist, fällt nicht bloss die Eröffnungsparty ins Wasser.

Verzug des Vermieters

Das Gesetz kennt hier kein „wenn“ und „aber.“ Der Vermieter muss Ihnen das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben, und zwar „in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand.“ Sonst ist der Vermieter am Tag des vereinbarten Bezugstermins in Verzug. Ob der Vermieter etwas dafür kann oder ob ihn die Handwerker im Stich liessen, spielt dabei keine Rolle.

Was tun?

Bei Verzögerungen ist dem Vermieter sofort eine angemessene Nachfrist anzusetzen mit der Androhung, bei Verzug den Vertrag aufzulösen. Verstreicht die Frist, so können Sie vom Mietvertrag zurücktreten und Schadener satz verlangen.

... und wenn ich trotzdem mieten will

Dann behaften Sie den Vermieter auf dem Mietvertrag. Was Sie die Verzögerung kostet, muss Ihnen der Vermieter ersetzen. Darum kommt er nur dann herum, wenn ihn keinerlei Schuld am Verzug trifft. Dieser Nachweis wird ihm nicht einfach gemacht. Dass er Liefer- oder Beschaffungsfristen falsch einge schätzt hat, ist auf jeden Fall keine rechtlich relevante Entschuldigung.

Genugtuung

Muss der Vermieter auch für Ihren Ärger bezahlen? Das Bundesgericht meint: „Nein.“ Die Ver­letzung einer Schuld pflicht allein sei noch kein Grund für die Zusprechung einer Genugtuung. Dafür sei zusätzlich eine schwere Persönlichkeits verletzung erfor derlich. Dass man ein Mietobjekt nicht termingerecht über nehmen könne, ver ur sache aber nur gewöhnliche Aufregung und Sorge, was man ohne Abgeltung zu ertragen habe.

Noch Fragen? Profitieren Sie von unserem Beratungsservice – für Mitglieder kostenlos!

 

Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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