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Stichtag für die Nebenkosten-Abrechnung ist für die meisten Mieter der 30. Juni. Die Nebenkosten-Abrechnung erscheint wie ein Buch mit sieben Siegeln. Mit fünf Testfragen finden Sie rasch heraus, ob der Vermieter korrekt ab-rechnet, oder ob Sie sich wehren müssen.

1. Test: Welche Nebenkosten sind erlaubt?

Nur Kosten, die unmittelbar mit dem Gebrauch des Mietobjektes zusammenhängen, sind zulässige Nebenkosten. Dazu gehören typischerweise die Kosten für Heizung, Wasser, Strom und Kehricht. Wenn Kosten unabhängig von der Nutzung anfallen, sind sie nicht nebenkostenfähig. So etwa Grundgebühren für Abfall und Wasser, Gebäudeversicherung und das Honorar der Liegenschaftsverwaltung. Stellt ein Vermieter derartige Auslagen in Rechnung, so ist das ein Warnsignal.

2. Test: Darf es etwas mehr sein?

Legen Sie die Nebenkosten-Abrechnung neben den Mietvertrag und machen Sie den Quervergleich. Nur Nebenkosten, die im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt sind, dürfen dem Mieter überwälzt werden. Alle anderen Auslagen gelten als im Nettomietzins enthalten. Überwälzt der Vermieter mehr oder andere Nebenkosten-Positionen als im Mietvertrag aufgezählt, dann sind weitere Fehler in der Abrechnung wahrscheinlich.

3. Test: Vergleich mit dem Vorjahr

Vergleichen Sie die Abrechnung mit jener des Vorjahres. Wenn Positionen neu dazugekommen sind oder wesentlich teurer wurden, ist Skepsis angesagt. Der vergangene Winter hatte nicht mehr Heiztage als im Winter davor. Das Heizöl und die übrigen Kosten stiegen wegen der geringen Teuerung kaum an. Das Nebenkostentotal 2009 sollte also nicht höher sein als 2008.

4. Test: Versteckte Reparaturkosten

Kein Platz bei den Nebenkosten haben Reparaturen und Unterhalt. Sie sind zwingend im Mietzins enthalten, auch wenn der Mietvertrag etwas anderes sagt. Zunehmend versuchen Eigentümer, solche Ausgaben dem Mieter zu überwälzen, etwa bei den Service-Abos oder bei der Hauswartung. Schauen Sie diese Positionen genau an und verlangen Sie nötigenfalls Belege.

5. Test: Maximierung der Verwaltungskosten

Nebenkostenabrechnungen enthalten fast immer ein Verwaltungshonorar. Bislang galten als übliche Ansätze Pauschalen von 2 bis 3% des Nebenkostentotals. Einige Liegenschaftsverwaltungen belasten neuerdings 4 bis 5% Verwaltungspauschale. Damit setzen sie sich über klare Gerichtsurteile hinweg. Wird solche unzulässige Gewinnmaximierung betrieben, stimmen meistens auch andere Positionen nicht.


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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